Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Neuaufstellung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Die Reform wird vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Als Bestandskunden der bisherigen Riester-Rente der LPVL haben Sie ab dem 1. Januar 2027 die Möglichkeit, in die neue Förderung zu wechseln und damit von allen Vorteilen zu profitieren.
Selbstverständlich informieren wir Sie rechtzeitig zu allen neuen Entwicklungen und unterstützen Sie dabei, die für Ihre persönliche Altersvorsorge passende Entscheidung im Rahmen der neuen förderfähigen privaten Altersversorgung zu treffen.
Ein Wechsel in die neue Förderung ist optional und frühestens ab Januar 2027 möglich.
Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Situation ab. Als Kunde der LPVL unterstützen wir Sie dabei, die für Ihre persönliche Altersvorsorge passende Entscheidung im Rahmen der neuen förderfähigen privaten Altersversorgung zu treffen.
Weitere Informationen zum Altersvorsorgereformgesetz finden Sie auch unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html