Wichtige Informationen zum Altersvorsorgereformgesetz:
    Private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

    Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Neuaufstellung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Die Reform wird vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

    Als Bestandskunden der bisherigen Riester-Rente der LPVL haben Sie ab dem 1. Januar 2027 die Möglichkeit, in die neue Förderung zu wechseln und damit von allen Vorteilen zu profitieren.

    Selbstverständlich informieren wir Sie rechtzeitig zu allen neuen Entwicklungen und unterstützen Sie dabei, die für Ihre persönliche Altersvorsorge passende Entscheidung im Rahmen der neuen förderfähigen privaten Altersversorgung zu treffen.

    Kontakt

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

    Telefon: +49 2103 34-6660

    Mail: info@lifestyle-protection.com

    Was bedeutet die neue Reform für Sie und Ihren bestehenden Riester-Vertrag?

    • Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie nichts unternehmen.
    • Für bestehende Riester-Verträge (Abschluss bis Ende 2026) gilt Bestandsschutz – Ihre bisherigen Vereinbarungen bleiben erhalten.
    • Bestehende Verträge können auf die neue Fördersystematik wechseln, ohne dass sich an dem Vertrag etwas ändert. Der Wechsel kann nicht widerrufen werden.

    Ein Wechsel in die neue Förderung ist optional und frühestens ab Januar 2027 möglich.
    Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Situation ab. Als Kunde der LPVL unterstützen wir Sie dabei, die für Ihre persönliche Altersvorsorge passende Entscheidung im Rahmen der neuen förderfähigen privaten Altersversorgung zu treffen.

    Weitere Informationen zum Altersvorsorgereformgesetz finden Sie auch unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html