Zahlungshilfen

Manchmal geschieht etwas Unvorhergesehenes und man gerät darüber in finanzielle Bedrängnis. Da liegt es nahe, über die Kündigung einer Versicherung nachzudenken, um sich finanzielle Spielräume zu verschaffen. Das ist jedoch nicht unbedingt nötig. Es gibt unterschiedliche Mittel, wie wir Ihnen helfen können. Diese stellen wir Ihnen hier vor und zeigen Ihnen, wie Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen können. 


Wir sind gerne für Sie da und stehen Ihnen in der Not zur Seite.

Eine Frau schaut auf ihr Handy und freut sich über etwas.
Stundung: bis zu sechs Monate (bis zu zwölf Monate bei einigen Rentenversicherungen) keinen Beitrag zahlen bei vollem Versicherungsschutz

Wir stunden Ihnen die Beiträge für Ihr staatlich nicht gefördertes Produkt für einen festgelegten Zeitraum. Bei staatlich geförderten Produkten nehmen Sie stattdessen bitte die vorübergehende Beitragsfreistellung in Anspruch. Bei einigen Rentenversicherungen können wir die Stundung auch für zwölf Monate vereinbaren. Rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie dazu gerne. 

Für die Stundung berechnen wir keine Zinsen. Am Ende des Stundungszeitraums gibt es bei Lebens- und Rentenversicherungen grundsätzlich folgende Möglichkeiten, den durch die Stundung entstandenen Rückstand auszugleichen:

  • Ausgleich über eine Teilentnahme aus Ihrem Vertrag. Hierbei reduzieren sich die vereinbarten Versicherungsleistungen.
  • Nachzahlung in einer Summe. Hierbei stellen wir Ihren Vertrag so, als hätten Sie die Beiträge durchgehend bezahlt.

Bei Unfallversicherungen müssen Sie die Summe immer nachzahlen. Hier ist keine Verrechnung möglich.

Welche der genannten Varianten am besten zu Ihrer Situation und Ihrem Vertrag bei Ablauf der Stundung passt, prüfen wir gerne individuell. Bitte rufen Sie uns an.

Wie beantrage ich eine Stundung?
Eine Stundung können Sie formlos, auch per Telefon unter 02103 34-7700 oder E-Mail an info@lifestyle-protection.com, beantragen.

Hinweis zu Verträgen der betrieblichen Altersversorgung:
Bei der Nachzahlung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung, insbesondere Direktversicherung und Pensionskasse, ist zu beachten, dass die Nachzahlung noch im Kalenderjahr 2023 erfolgen sollte, um den jeweiligen steuerlichen Förderrahmen ausschöpfen zu können. Die Nachzahlung der Beiträge im Kalenderjahr 2024 könnte zusammen mit den laufenden Beiträgen des Jahres die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grenzen übersteigen und sich damit nachteilig auswirken.
 
Besonderheiten zur Entgeltumwandlung:
Wird die Nachzahlung aus der Umwandlung von z. B. Weihnachtsgeld oder Jahresprämien vorgenommen, muss die Nachzahlung noch im Jahr 2023 vom Konto des Arbeitgebers abgebucht werden, um sie steuerlich berücksichtigen zu können.
Beiträge aus der Umwandlung des monatlichen Arbeitsentgelts (z.B. laufendes Entgelt für Dezember 2023) können nach Auffassung der Finanzverwaltung noch bis zu drei Wochen nach Ablauf des Lohnzahlungszeitraums dem alten Kalenderjahr steuerlich zugeordnet werden.
Über die Einzelheiten der Nachzahlung einer ausgesetzten Entgeltumwandlung müssen der Arbeitgeber und der Mitarbeiter rechtzeitig vor Ablauf des Stundungszeitraums eine gesonderte Vereinbarung treffen.

Beitrag reduzieren im Rahmen der vereinbarten SparOption

Vorübergehend oder auf Dauer reduzieren wir Ihren Zahlbeitrag im Rahmen der bei Vertragsabschluss vereinbarten SparOption. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Beitragszahlung wieder zu erhöhen. Bei einer Änderung des Beitrags ändern sich lediglich die versicherten Leistungen im Erlebensfall.

Wie beantrage ich die Beitragsreduzierung?
Wir benötigen von Ihnen die Information, auf welchen Beitrag wir Ihre Versicherung herabsetzen sollen. Diese können Sie uns formlos, auch per Telefon unter 02103 34-7700 oder per E-Mail an info@lifestyle-protection.com, mitteilen. Sobald wir Ihren Änderungswunsch durchgeführt haben, erhalten Sie von uns einen Nachtrag zum Versicherungsschein als Bestätigung der Durchführung.

Herabsetzung: vorübergehend oder dauerhaft verringerten Beitrag zahlen bei verringertem Versicherungsschutz

Sie zahlen vorübergehend je nach Tarif bis zu 24 Monate, 36 Monate oder dauerhaft einen geringeren Beitrag. Wir setzen die Versicherungsleistungen entsprechend herab. 

Wie beantrage ich eine Herabsetzung des Beitrags?
Wir benötigen von Ihnen die Information, auf welchen Beitrag und für welchen Zeitraum wir Ihre Versicherung herabsetzen sollen. Diese können Sie uns formlos, auch per Telefon unter 02103 34-7700 oder per E-Mail an info@lifestyle-protection.com, mitteilen. Sobald wir Ihren Änderungswunsch durchgeführt haben, erhalten Sie von uns einen Nachtrag zum Versicherungsschein als Bestätigung der Durchführung.

Beitragsfreistellung: vorübergehend oder dauerhaft keine Beiträge zahlen bei verringertem Versicherungsschutz

Sie zahlen vorübergehend je nach Tarif bis zu 24 Monate, 36 Monate oder dauerhaft keine Beiträge mehr. Wir setzen die Versicherungsleistungen entsprechend herab. Das ist allerdings nur möglich, wenn sie genug angespart haben. Die neu von uns berechnete Versicherungsleistung darf dabei nicht unter den Mindestwert für Ihren Vertrag fallen, bzw. muss für die Mindestvertragslaufzeit ausreichend hoch sein.

Je nach Tarif erfolgt die Beitragsfreistellung mit verringertem Versicherungsschutz bzw. abgekürzter Versicherungsdauer.

Wie beantrage ich eine Beitragsfreistellung? 
Diese können Sie formlos, auch per Telefon unter 02103 34-7700 oder per E-Mail an info@lifestyle-protection.com, beantragen. Sobald wir Ihren Änderungswunsch durchgeführt haben, erhalten Sie von uns einen Nachtrag zum Versicherungsschein als Bestätigung der Durchführung.

Rückstandsverrechnung: voller Versicherungsschutz

Wenn Sie Beiträge nicht zahlen konnten und ggf. schon eine Mahnung von uns erhalten haben, können wir Ihnen vielleicht mit einer Verrechnung helfen. Dann erhöht sich Ihr künftiger Beitrag geringfügig oder die vereinbarten Leistungen sinken etwas. Bitte melden Sie sich bei uns, damit Ihr Versicherungsschutz nicht automatisch storniert wird.

Grundsätzlich ist eine Rückstandsverrechnung für viele Produkte denkbar. Sprechen Sie uns an. Wir prüfen gerne für Sie, welche Möglichkeiten bestehen.

Wie beantrage ich eine Rückstandsverrechnung?
Diese können Sie formlos, auch per Telefon unter 02103 34-7700 oder per E-Mail an info@lifestyle-protection.com, beantragen. Sobald wir Ihren Änderungswunsch durchgeführt haben, erhalten Sie von uns einen Nachtrag zum Versicherungsschein als Bestätigung der Durchführung.
 

Teilauszahlung/Teilkündigung: anteilige Auszahlung der Versicherungsleistung

Wir können Ihnen auf Wunsch einen Teil Ihrer Versicherungsleistung auszahlen. Diese Teilauszahlung entspricht einer teilweisen Kündigung der Versicherung. Wir zahlen Ihnen den gewünschten Betrag aus. Sie zahlen danach unverändert Ihre Beiträge.

Dies gilt grundsätzlich für die folgenden Produkte:

  • Todesfall-Versicherungen
  • Private Rentenversicherungen in der Aufschubzeit
  • Private Rentenversicherungen im Rentenbezug

Eine Teilauszahlung ist nur möglich, wenn die neu berechnete Versicherungsleistung nicht unter den Mindestwert für Ihren Vertrag fällt. Wir berechnen Ihnen die mögliche Höhe einer Teilauszahlung gerne vorab.

Wie beantrage ich eine Teilauszahlung?
Wir benötigen von Ihnen die Information, welchen Betrag Sie gerne ausgezahlt hätten. Bitte nennen Sie uns diese in Textform per E-Mail an info@lifestyle-protection.com oder per Post an LPV Lebensversicherung AG, 40721 Hilden.

Sobald wir Ihren Änderungswunsch durchgeführt haben, erhalten Sie von uns neben der Auszahlung einen Nachtrag zum Versicherungsschein und ein Abrechnungsschreiben als Bestätigung der Durchführung.