
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird ab 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Förderung durch den Staat grundlegend weiterentwickelt und vereinfacht. Das neue System setzt weiterhin auf staatliche Unterstützung, gestaltet diese jedoch transparenter und flexibler.
Erfahren Sie, welche Änderungen ab 2027 gelten und welche Auswirkungen die Reform auf Ihre persönliche Vorsorge haben kann.
- Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
- Förderung verständlich erklärt
- Orientierung für Ihre nächsten Schritte
Das ändert sich für Ihre geförderte Altersvorsorge
Bisher profitierte die Riester-Rente vor allem durch Grundzulage und Kinderzulage, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft waren insbesondere an die sogenannte 4 %-Regel, also einen Mindestbeitrag in Höhe von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Zusätzlich wurde im Rahmen der Günstigerprüfung geprüft, ob ein Sonderausgabenabzug steuerlich vorteilhafter ist als die Zulagenförderung.
Die neue Förderung greift diese Mechanismen auf, entwickelt sie jedoch weiter und vereinfacht die Systematik deutlich. Ziel ist es, die staatliche Unterstützung stärker am individuellen Bedarf auszurichten und gleichzeitig den Zugang zur Förderung zu erleichtern.
Gut zu wissen:
Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt unverändert bestehen und ist vom Gesetz ausdrücklich geschützt. Ein Wechsel in die neue Förderung ist optional und frühestens ab 2027 wirksam. Er ist zudem einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Hinweis:
Ab 01.01.2027 gelten neue Anforderungen für geförderte Verträge, die nach diesem Termin abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir derzeit starke neue Produktlösungen für unsere Kunden.
Die Reform bringt zahlreiche Neuerungen für die staatlich geförderte private Altersvorsorge.
Hier finden Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen bisheriger und neuer Förderung im Überblick:
| Alte Förderung („Riester“) | Altersvorsorgereform (ab 2027) | |
|---|---|---|
| Ohne Kinder | 175 € Grundzulage | max. 540 € Grundzulage 50 % Zuschuss bis 360 € Beitrag 25 % von 360,01 € bis 1.800 € Beitrag |
| Mit Kindern | 185 € je Kind (Geburt bis 2007) 300 € je Kind (ab 2008) | max. 300 € je Kind 100 % Zuschuss je Kind bis 300 € Beitrag |
| Mindestbeitrag / 4 %-Regel | 4 % Vorjahresbrutto (abzgl. Zulagen), mind. 60 € Sockelbeitrag | 120 € p.a. |
| Günstiger-Prüfung Maximalbeitrag | 2.100 € (Beitrag inkl. Förderung) | 1.800 € Eigenbeitrag plus Zulagen-Förderung |
| Höchstbetrag | 2.100 € p.a. | 6.840 € p.a. (förderfähig 1.800 €) |
Günstigerprüfung
Bei der Günstigerprüfung berechnet das Finanzamt, ob sich durch den Abzug der geförderten Beiträge als Sonderausgaben ein höherer Steuervorteil ergibt als durch die Zulagen allein, und zahlt gegebenenfalls die Differenz als Steuererstattung aus. Die Höhe des Sonderausgabenabzuges ist hierbei begrenzt (Maximalbeitrag).
Sie wollen wissen, wie die neue Reform Ihre Förderung beeinflusst?
Nutzen Sie unseren Fördervergleichsrechner für einen schnellen, unverbindlichen Vergleich zwischen alter und neuer Förderung anhand Ihrer Angaben.
Die Berechnungen und Informationen des Rechners dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Die dargestellten Ergebnisse sollen ausschließlich eine erste unverbindliche Orientierung ermöglichen. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Haftung übernommen. Die Berechnungen beruhen auf vereinfachten Annahmen, den getätigten Eingaben sowie auf dem Einkommensteuertarif 2026. Zukünftige Änderungen persönlicher oder sonstiger förderrelevanter Umstände werden dabei nicht berücksichtigt. Bei einem bestehenden Vertrag ist es deshalb ratsam, die persönlichen Daten regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls die Eigenbeiträge und Zulagedaten entsprechend anzupassen.
Nicht jede Förderlogik ist für jede Lebenssituation gleich gut geeignet.
Anhand konkreter Beispiele sehen Sie, wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken können*.
*Alle Angaben sind Jahresbeträge




Übersicht der geförderten Produkte ab 2027
FAQ – Häufige Fragen zur neuen Altersvorsorge
Alle Fragen und Antworten rund um das Altersvorsorgereformgesetz.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird ab 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Förderung durch den Staat grundlegend weiterentwickelt und vereinfacht. Das neue System setzt weiterhin auf staatliche Unterstützung, gestaltet diese jedoch transparenter und flexibler.
Die neue gesetzliche Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Neue förderfähige Altersvorsorgeprodukte können voraussichtlich ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Die Reform bringt zahlreiche Neuerungen für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Neben neuen staatlich geförderten Vorsorgeprodukten, werden die bisherigen Förderregelungen modernisiert und gleichsam vereinfacht. Anlagemöglichkeiten werden erweitert und die private Altersvorsorge stärker an unterschiedliche Lebenssituationen und individuelle Vorsorgeziele angepasst.
Eine konkrete Übersicht bietet auch der Abschnitt „Änderungen auf einen Blick“.
Die Reform setzt bei der privaten Altersvorsorge weiterhin auf staatliche Unterstützung, gestaltet diese jedoch transparenter und flexibler. Die neue Förderung greift die Mechanismen der bisherigen Riester-Rente auf, entwickelt sie jedoch weiter und vereinfacht die Systematik deutlich. Ziel ist es, die staatliche Unterstützung stärker am individuellen Bedarf auszurichten und gleichzeitig den Zugang zur Förderung zu erleichtern.
Für Personen mit einem bestehenden Riester-Vertrag sowie für Interessierte an den neuen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten ab 2027 können sich durch die Reform neue Möglichkeiten ergeben. Wichtig hierbei zu bedenken: Die Förderung ist stets auf den förderberechtigten Personenkreis und deren Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner begrenzt.
Welche Vorteile sich im Einzelfall ergeben, hängt von der persönlichen Lebenssituation, den individuellen Vorsorgezielen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Die passende Altersvorsorge richtet sich nach Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren finanziellen Zielen und Ihrem gewünschten Sicherheits- bzw. Renditeprofil. Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und analysieren gemeinsam, ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, da dies stark von der persönlichen Situation abhängig ist. Nutzen Sie für eine erste unverbindliche Einschätzung gerne auch unseren Fördervergleichsrechner.
Am 01. Januar 2027 tritt ein Gesetz in Kraft, welches die staatlich geförderte Altersvorsorge neu regelt.
Für bereits bestehende Riester‑Verträge gilt jedoch Bestandsschutz – Ihre heutigen Vertragsbedingungen bleiben erhalten.
Nein, aktuell besteht kein Handlungsbedarf, weil die Änderungen erst ab 2027 gelten werden.
Nein, Sie müssen nichts unternehmen.
Ein Wechsel in die neue Förderung ist optional und frühestens ab 2027 möglich. Er ist zudem einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und werden unsere Kunden auf dem Laufenden halten.
Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Eine Kündigung ist auf keinen Fall ratsam.
Es besteht die Möglichkeit, mit Ihrem bestehenden Vertrag auf die neue Förderung umzusteigen. Ein Wechsel in die neue Förderung ist optional und frühestens ab 2027 möglich. Er ist zudem einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und analysieren gemeinsam, ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, da dies stark von der persönlichen Situation abhängig ist.
Der Gesetzgeber sieht ab 2027 auch ein sogenanntes Standardprodukt über einen öffentlichen Träger vor. Die konkrete Ausgestaltung ist noch in einer separaten Rechtsverordnung zu regeln und derzeit noch nicht bekannt.
Bestehende Riester‑Verträge werden grundsätzlich unverändert fortgeführt – auch wenn Sie in die neue Förderung wechseln. Das Standardprodukt kann erst ab 2027 abgeschlossen werden.
Nein. Ihr Vertrag bleibt unverändert bestehen und erfüllt weiterhin alle Fördervoraussetzungen.
Erst bei einem freiwilligen Wechsel in die neue Förderung gilt die neue Fördersystematik. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Förderlogik für jede Lebenssituation gleich gut geeignet ist. Zudem ist ein Wechsel einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und analysieren gemeinsam, ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, da dies stark von der persönlichen Situation abhängig ist.
Für Ihren bestehenden Vertrag bleibt die bisherige Förderung erhalten.
Erst bei einem freiwilligen Wechsel in die neue Förderung oder bei dem Abschluss eines Neuvertrags gilt die neue Fördersystematik – dann aber auch für Ihren bestehenden Vertrag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Förderlogik für jede Lebenssituation gleich gut geeignet ist. Zudem ist ein Wechsel einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und analysieren gemeinsam, ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, da dies stark von der persönlichen Situation abhängig ist.
Ja. Die neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge gilt erst für Beitragszahlungen ab 2027. Ein Wechsel ist daher frühestens ab 2027 möglich. Sie können aber auch dauerhaft bei der alten Förderung bleiben. Es gilt ausdrücklich ein Bestandsschutz. Zudem gibt es keine zeitliche Befristung, bis wann Sie einen etwaigen Wechselwunsch aussprechen müssen. Der Wechsel gilt immer für Beitragszahlungen ab dem Jahr der Erklärung.
Die neuen Regelungen zu flexibleren Auszahlungsformen und zur Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten gelten grundsätzlich nur für neu abgeschlossene Verträge ab 2027.
Ob ein Wechsel für Sie eine sinnvolle Option ist, kann erst bewertet werden, wenn die neuen Produktangebote vorliegen.
