Altersvorsorgereformgesetz

Aktuelles zum Altersvorsorge-reformgesetz

Neue Förder-Systematik – das ändert sich für Ihre geförderte Altersvorsorge

Am 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgereformgesetz in Kraft, mit dem die Förderung der privaten Altersvorsorge durch den Staat vereinfacht werden soll.

Ab diesem Termin können Sie unter anderem entscheiden, ob Sie mit ihrem bestehenden „Riester-Vertrag“ in die neue Förderung wechseln möchten.

Aber was genau steckt hinter der Altersvorsorgereform?

Mit der Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wird die bisherige Riester-Förderung grundlegend weiterentwickelt. Das neue System setzt weiterhin auf staatliche Unterstützung, gestaltet diese jedoch transparenter und flexibler.

Bisher profitierte die Riester-Rente vor allem durch Grundzulage und Kinderzulage, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft waren – insbesondere an die sogenannte 4 %-Regel, also einen Mindestbeitrag in Höhe von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Zusätzlich wurde im Rahmen der Günstigerprüfung geprüft, ob ein Sonderausgabenabzug steuerlich vorteilhafter ist als die Zulagenförderung.

Die neue Förderung greift diese Mechanismen auf, entwickelt sie jedoch weiter und vereinfacht die Systematik deutlich. Ziel ist es, die staatliche Unterstützung stärker am individuellen Bedarf auszurichten und gleichzeitig den Zugang zur Förderung zu erleichtern.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen bisheriger und neuer Förderung haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt:

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • Für Ihre Altersvorsorge erhalten Sie jährlich staatliche Förderung von bis zu 540 € (Grundzulage) sowie bis zu 300 € pro Kind (Kinderzulage).
  • Der Mindesteigenbeitrag beträgt 10 € im Monat.
  • Die Höhe der Grundzulage hängt von Ihrem Eigenbeitrag ab: Bis 360 € jährlich erhalten Sie 50 Cent staatliche Zulage je eingezahltem Euro. Für darüberhinausgehende Beträge gibt es 25 Cent je Euro – bis zu einem Höchsteigenbeitrag von insgesamt 1.800 € pro Jahr.
  • Für jedes Kind gewährt der Staat zusätzlich eine Kinderzulage: Bis zu 300 € jährlich, wobei Sie für jeden Euro Eigenbeitrag einen Euro Förderung erhalten.
  • Neben den Zulagen profitieren Sie auch steuerlich: Eigenbeiträge und Zulagen können in der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen angegeben werden. Das Finanzamt prüft, ob sich daraus eine Steuererstattung ergibt.
  • Neu ist: Auch Selbstständige, Freiberufler sowie Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken sind künftig unmittelbar förderberechtigt.
  • Gefördert werden folgende Produkteangebote: Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie, Altersvorsorgedepot (fondsbasiert mit großer Auswahl ohne Beitragsgarantie) sowie Standard-Depot (zwei Fonds zur Auswahl, ebenfalls ohne Beitragsgarantie).
  • Bereits ab einem monatlichen Beitrag von 30 € bietet die neue Förderung spürbare und überzeugende Vorteile für den Aufbau Ihrer Altersvorsorge.
  • Für die meisten Kundinnen und Kunden wird sich die neue Förderung insgesamt deutlich positiver auswirken als die bisherige Riester-Förderung.
  • Für Bestandskunden empfiehlt sich daher eine individuelle Prüfung, ob ein Wechsel in die neue Förderung sinnvoll ist und ob die aktuelle Beitragshöhe optimal gewählt ist.
Altersvorsorgereformgesetz

Wichtige Information

Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt unverändert bestehen und ist vom Gesetz ausdrücklich geschützt.

Aktuell besteht mit Blick auf Ihren bestehenden Riester-Vertrag kein Handlungsbedarf.

Ein Wechsel in die neue Förderung ist optional und frühestens ab 2027 möglich. Er ist zudem einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Als Kunde der LPV Lebensversicherung AG unterstützen wir Sie selbstverständlich gern zu einem späteren Zeitpunkt bei der Wahl der richtigen Förderung für Ihre persönliche Altersvorsorge und beraten Sie.

Sie haben noch weitere Fragen? Dann nutzen Sie gerne nachfolgende FAQ oder unsere aufgeführten Kontaktmöglichkeiten zu unseren Experten.

FAQ zur Altersvorsorgereform

Alle Fragen und Antworten rund um das Altersvorsorgereformgesetz.

Am 01. Januar 2027 tritt ein Gesetz in Kraft, welches die staatlich geförderte Altersvorsorge neu regelt.

Für bereits bestehende Riester‑Verträge gilt jedoch Bestandsschutz – Ihre heutigen Vertragsbedingungen bleiben erhalten.

Nein, aktuell besteht kein Handlungsbedarf, weil die Änderungen erst ab 2027 gelten werden.

Nein, Sie müssen nichts unternehmen.

Ein Wechsel in die neue Förderung ist optional und frühestens ab 2027 möglich. Er ist zudem einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und werden unsere Kunden auf dem Laufenden halten.

Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Eine Kündigung ist auf keinen Fall ratsam.

Es besteht die Möglichkeit, mit Ihrem bestehenden Vertrag auf die neue Förderung umzusteigen. Ein Wechsel in die neue Förderung ist optional und frühestens ab 2027 möglich. Er ist zudem einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und analysieren gemeinsam, ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, da dies stark von der persönlichen Situation abhängig ist.

Der Gesetzgeber sieht ab 2027 auch ein sogenanntes Standardprodukt über einen öffentlichen Träger vor. Die konkrete Ausgestaltung ist noch in einer separaten Rechtsverordnung zu regeln und derzeit noch nicht bekannt.

Bestehende Riester‑Verträge werden grundsätzlich unverändert fortgeführt – auch wenn Sie in die neue Förderung wechseln. Das Standardprodukt kann erst ab 2027 abgeschlossen werden.

Nein. Ihr Vertrag bleibt unverändert bestehen und erfüllt weiterhin alle Fördervoraussetzungen.

Erst bei einem freiwilligen Wechsel in die neue Förderung gilt die neue Fördersystematik. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Förderlogik für jede Lebenssituation gleich gut geeignet ist. Zudem ist ein Wechsel einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und analysieren gemeinsam, ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, da dies stark von der persönlichen Situation abhängig ist.

Für Ihren bestehenden Vertrag bleibt die bisherige Förderung erhalten.

Erst bei einem freiwilligen Wechsel in die neue Förderung oder bei dem Abschluss eines Neuvertrags gilt die neue Fördersystematik – dann aber auch für Ihren bestehenden Vertrag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Förderlogik für jede Lebenssituation gleich gut geeignet ist. Zudem ist ein Wechsel einmalig, gilt für alle bestehenden Riester-Verträge und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich einer individuellen Einschätzung und analysieren gemeinsam, ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, da dies stark von der persönlichen Situation abhängig ist.

Ja. Die neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge gilt erst für Beitragszahlungen ab 2027. Ein Wechsel ist daher frühestens ab 2027 möglich. Sie können aber auch dauerhaft bei der alten Förderung bleiben. Es gilt ausdrücklich ein Bestandsschutz. Zudem gibt es keine zeitliche Befristung, bis wann Sie einen etwaigen Wechselwunsch aussprechen müssen. Der Wechsel gilt immer für Beitragszahlungen ab dem Jahr der Erklärung.

Die neuen Regelungen zu flexibleren Auszahlungsformen und zur Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten gelten grundsätzlich nur für neu abgeschlossene Verträge ab 2027.

Ob ein Wechsel für Sie eine sinnvolle Option ist, kann erst bewertet werden, wenn die neuen Produktangebote vorliegen.

Altersvorsorgereformgesetz

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Telefon: +49 2103 34-6660

Mail: info@lifestyle-protection.com

*Alle Angaben sind ohne Gewähr und dienen nur der Orientierung. Betrachtet wird nur das erste Jahr; Änderungen sind möglich. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.