In jeder Lage abgesichert – mit unseren flexiblen Optionen
Unvorhergesehene Situationen können schnell zu finanziellen Herausforderungen führen. Verständlich, dass der Gedanke naheliegt, eine Versicherung zu kündigen, um kurzfristig mehr finanziellen Spielraum zu gewinnen. Doch das ist nicht die einzige Lösung: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie wir Sie in solchen Momenten unterstützen können. Hier erfahren Sie, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie unkompliziert unsere Hilfe nutzen können.
Verlassen Sie sich auf uns – wir sind an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt.
Aussetzen der Beitragszahlung:
Wir stunden Ihnen die Beiträge für Ihr staatlich nicht gefördertes Produkt für einen festgelegten Zeitraum. Bei staatlich geförderten Produkten nehmen Sie stattdessen bitte die vorübergehende Beitragsfreistellung in Anspruch. Bei einigen Rentenversicherungen können wir die Stundung auch für zwölf Monate vereinbaren. Rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie dazu gerne.
Für die Stundung berechnen wir keine Zinsen. Am Ende des Stundungszeitraums gibt es bei Lebens- und Rentenversicherungen grundsätzlich folgende Möglichkeiten, den durch die Stundung entstandenen Rückstand auszugleichen:
- Ausgleich über eine Teilentnahme aus Ihrem Vertrag. Hierbei reduzieren sich die vereinbarten Versicherungsleistungen.
- Nachzahlung in einer Summe. Hierbei stellen wir Ihren Vertrag so, als hätten Sie die Beiträge durchgehend bezahlt.
Welche der genannten Varianten am besten zu Ihrer Situation und Ihrem Vertrag bei Ablauf der Stundung passt, prüfen wir gerne individuell. Bitte rufen Sie uns an.
Wie beantrage ich eine Stundung?
Eine Stundung können Sie formlos per E-Mail an info@lifestyle-protection.com, beantragen.
Hinweis zu Verträgen der betrieblichen Altersversorgung:
Bei der Nachzahlung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung, insbesondere Direktversicherung und Pensionskasse, ist zu beachten, dass die Nachzahlung noch im Kalenderjahr 2026 erfolgen sollte, um den jeweiligen steuerlichen Förderrahmen ausschöpfen zu können. Die Nachzahlung der Beiträge im Kalenderjahr 2026 könnte zusammen mit den laufenden Beiträgen des Jahres die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grenzen übersteigen und sich damit nachteilig auswirken.
Besonderheiten zur Entgeltumwandlung:
Wird die Nachzahlung aus der Umwandlung von z. B. Weihnachtsgeld oder Jahresprämien vorgenommen, muss die Nachzahlung noch im Jahr 2026 vom Konto des Arbeitgebers abgebucht werden, um sie steuerlich berücksichtigen zu können.
Beiträge aus der Umwandlung des monatlichen Arbeitsentgelts (z.B. laufendes Entgelt für Dezember 2026) können nach Auffassung der Finanzverwaltung noch bis zu drei Wochen nach Ablauf des Lohnzahlungszeitraums dem alten Kalenderjahr steuerlich zugeordnet werden.
Über die Einzelheiten der Nachzahlung einer ausgesetzten Entgeltumwandlung müssen der Arbeitgeber und der Mitarbeiter rechtzeitig vor Ablauf des Stundungszeitraums eine gesonderte Vereinbarung treffen.
Vorübergehend oder auf Dauer reduzieren wir Ihren Zahlbeitrag im Rahmen der bei Vertragsabschluss vereinbarten Sparoption. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Beitragszahlung wieder zu erhöhen. Bei einer Änderung des Beitrags ändern sich lediglich die versicherten Leistungen im Erlebensfall.
Wie beantrage ich die Beitragsreduzierung?
Wir benötigen von Ihnen die Information, auf welchen Beitrag wir Ihre Versicherung herabsetzen sollen. Diese können Sie uns formlos per E-Mail an info@lifestyle-protection.com, mitteilen. Sobald wir Ihren Änderungswunsch durchgeführt haben, erhalten Sie von uns einen Nachtrag zum Versicherungsschein als Bestätigung der Durchführung.
Sie zahlen vorübergehend je nach Tarif bis zu 24 Monate, 36 Monate oder dauerhaft einen geringeren Beitrag. Wir setzen die Versicherungsleistungen entsprechend herab.
Wie beantrage ich eine Herabsetzung des Beitrags?
Wir benötigen von Ihnen die Information, auf welchen Beitrag und für welchen Zeitraum wir Ihre Versicherung herabsetzen sollen. Diese können Sie uns formlos per E-Mail an info@lifestyle-protection.com, mitteilen. Sobald wir Ihren Änderungswunsch durchgeführt haben, erhalten Sie von uns einen Nachtrag zum Versicherungsschein als Bestätigung der Durchführung.
Sie zahlen vorübergehend je nach Tarif bis zu 24 Monate, 36 Monate oder dauerhaft keine Beiträge mehr. Wir setzen die Versicherungsleistungen entsprechend herab. Das ist allerdings nur möglich, wenn sie genug angespart haben. Die neu von uns berechnete Versicherungsleistung darf dabei nicht unter den Mindestwert für Ihren Vertrag fallen, bzw. muss für die Mindestvertragslaufzeit ausreichend hoch sein.
Je nach Tarif erfolgt die Beitragsfreistellung mit verringertem Versicherungsschutz bzw. abgekürzter Versicherungsdauer.
Wie beantrage ich eine Beitragsfreistellung?
Diese können Sie formlos per E-Mail an info@lifestyle-protection.com, beantragen. Sobald wir Ihren Änderungswunsch durchgeführt haben, erhalten Sie von uns einen Nachtrag zum Versicherungsschein als Bestätigung der Durchführung.
Wenn Sie Beiträge nicht zahlen konnten und ggf. schon eine Mahnung von uns erhalten haben, können wir Ihnen vielleicht mit einer Verrechnung helfen. Dann erhöht sich Ihr künftiger Beitrag geringfügig oder die vereinbarten Leistungen sinken etwas. Bitte melden Sie sich bei uns, damit Ihr Versicherungsschutz nicht automatisch storniert wird.
Grundsätzlich ist eine Rückstandsverrechnung für viele Produkte denkbar. Sprechen Sie uns an. Wir prüfen gerne für Sie, welche Möglichkeiten bestehen.
Wie beantrage ich eine Rückstandsverrechnung?
Diese können Sie formlos per E-Mail an info@lifestyle-protection.com, beantragen. Sobald wir Ihren Änderungswunsch durchgeführt haben, erhalten Sie von uns einen Nachtrag zum Versicherungsschein als Bestätigung der Durchführung.
Teilauszahlung/Teilkündigung:
Wir können Ihnen auf Wunsch einen Teil Ihrer Versicherungsleistung auszahlen. Diese Teilauszahlung entspricht einer teilweisen Kündigung der Versicherung. Wir zahlen Ihnen den gewünschten Betrag aus. Sie zahlen danach unverändert Ihre Beiträge.
Dies gilt grundsätzlich für die folgenden Produkte:
- Todesfall-Versicherungen
- Private Rentenversicherungen in der Aufschubzeit
- Private Rentenversicherungen im Rentenbezug
Eine Teilauszahlung ist nur möglich, wenn die neu berechnete Versicherungsleistung nicht unter den Mindestwert für Ihren Vertrag fällt. Wir berechnen Ihnen die mögliche Höhe einer Teilauszahlung gerne vorab.
Wie beantrage ich eine Teilauszahlung?
Wir benötigen von Ihnen die Information, welchen Betrag Sie gerne ausgezahlt hätten. Bitte nennen Sie uns diese in Textform per E-Mail an info@lifestyle-protection.com oder per Post an LPV Lebensversicherung AG, 40721 Hilden.
Sobald wir Ihren Änderungswunsch durchgeführt haben, erhalten Sie von uns neben der Auszahlung einen Nachtrag zum Versicherungsschein und ein Abrechnungsschreiben als Bestätigung der Durchführung.